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Deutschlandticket für Studierende

Jetzt digitales Ticket downloaden! Ab 01.03.2024 gilt das Deutschlandticket für Studierende - ACHTUNG: Das derzeitige Studiticket verliert seine Gültigkeit!

Liebe Studierende,

ab dem 01.03.2024 wird das Solidarmodell des Studierendentickets, das bisher auf das Einzugsgebiet der RMV, RNN und bis Koblenz auf der Strecke der TransRegio beschränkt war, umgestellt auf das bundesweit gültige Deutschlandticket für Studierende.

Gleichzeitig werden die Abo-Verträge über das Upgrade des Deutschlandtickets gekündigt.

Mit dieser Umstellung haben Sie nun die Möglichkeit, ihr Studierendenticket in ganz Deutschland zu nutzen und das zu einem günstigeren Preis. Also mehr Leistung für weniger Kosten! Gleichzeitig erhalten Sie die Möglichkeit, die Fahrräder von MVGmein Rad GmbH zu günstigeren Preisen zu nutzen.

Damit Sie ein gültiges Ticket besitzen, müssen Sie sich unbedingt über den folgenden Link in das System der Mainzer Verkehrs Gesellschaft einloggen und ihr digitales Ticket auf ihr Smartphone laden.


Link zum System der MVG:
https://abo.ride-ticketing.de/app/login?partnerId=69ffd043d8330d573ace8f1db0fe63ec

Das aufgedruckte Ticket auf der StudiCard ist ab dem 01.03.2024 nicht mehr gültig.


FAQ zum Deutschlandticket

Erhalten Studierende ein vergünstigtes Deutschlandticket?
Ja, ab dem 01.03.2024 erhalten Sie ein vergünstigtes Deutschlandticket in digitaler Form auf ihr Smartphone.

Wie erhalte ich das deutschlandweit gültige Studierendenticket?
Das deutschlandweit gültige Studierendenticket steht den Studierenden nach dem Einloggen auf dem Ride-System als digitales Ticket auf dem Smartphone, Tablet etc. zur Verfügung. Zusätzliche Kosten entstehen dabei nicht.

Ist das aufgedruckte Ticket auf der StudiCard noch gültig?

Nein, das Ticket ist nicht mehr gültig, da die Verträge mit RNN ruhen und mit Transregio gekündigt sind. Sie benötigen ein digitales Ticket auf dem Smartphone etc.

Wie viel kostet das deutschlandweit gültige Studierendenticket?
Der Preis für das Studierendenticket ist verknüpft mit dem Preis des Deutschlandtickets. Er beträgt 60 % des Preises für das Deutschlandticket und somit für das Sommersemester 176,40 Euro. Dazu kommen noch 6,15 Euro für das Fahrradmietsystem. Insgesamt entstehen Kosten in Höhe von 182,55 Euro im Sommersemester.

Wie bekomme ich den zu viel gezahlten Betrag im Sommersemester für das Studierendenticket erstattet?
Für das Sommersemester 2024 haben Sie bei der Rückmeldung den Betrag in Höhe von 238 Euro für das Ticket bezahlt und somit 55,45 Euro zu viel. Damit wir nicht von allen Studierenden die Bankverbindungen abfragen müssen, haben wir uns entschieden, den zu viel gezahlten Betrag mit der Rückmeldung für das Wintersemester 2024/25 zu verrechnen. Sie müssen dann einen entsprechend geringeren Betrag zahlen. Studierende, die ihr Studium im Sommersemsester 2024 beenden, müssen ihre Bankverbindung bei der Exmatrikulation angeben und erhalten den Betrag erstattet.

Wie lange ist das Ticket gültig?
Das Ticket ist für den Zeitraum eines Semesters gültig, solange Sie eingeschriebene*r Studierende*r sind und keine Befreiung genehmigt bekommen haben. Zu Beginn eines neuen Semesters müssen Sie sich erneut einloggen und das Ticket downloaden. Bei einer Exmatrikulation während des Semesters, ist das Ticket ab dem Exmatrikulationszeitpunkt nicht mehr gültig.

Wer erhält das deutschlandweit gültige Studierendenticket?
Alle eingeschriebene Studierende sind aufgrund des Solidarmodells zum Bezug des Studierendentickets verpflichtet. Nur Studierende, die das Studium berufsbegleitend in Teilzeit absolvieren, erhalten kein Ticket. Als berufsbegleitend gelten Studierende, die eine abgeschlossene Berufsausbildung haben und mehr als 50 % arbeiten und ihr Studium in Teilzeitform absolvieren. Das Ticket erhalten ebenso Gasthörer*innen und beeinträchtige Menschen, die nach dem SGB IX Anspruch auf Beförderung haben und den Besitz des Beiblattes zum Schwerbehindertenausweis und die zugehörige Wertmarke nachweisen.

Gibt es noch Befreiungsgründe?
Die Befreiung von der Abnahme des Studierendentickets ist noch möglich, allerdings nur für Studierende, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
a. Studierende, die sich aufgrund ihres Studiums mindestens drei Monate des Semesters im Ausland aufhalten.
b. Studierende, die nachweislich ein Urlaubssemester antreten.
c. Studierende, die an zwei Hochschulen mit Pflichtabnahme von Semestertickets immatrikuliert sind, können an einer Hochschule die Kosten erstattet bekommen.
d. Studierende, welche das Landesticket Hessen beziehen und das Deutschlandsemesterticket nachweislich während des laufenden Semesters nicht bezogen haben.
e. Studierende in Teilzeitform und in der ausbildungsintegrierten Studienphase, die zeitlich überwiegend ihrer Berufsausbildung und nicht ihrem Studium nachgehen, über den Ausbildungsbetrieb ein Jobticket beziehen und dies nachweislich nutzen.

Wie lange kann ich einen Antrag auf Befreiung stellen?
Die Antragsfrist wurde angepasst und endet nun immer 4 Wochen nach Semesterbeginn. Dies wurde nötig, da die Verkehrsbetriebe rechtzeitig vor Veranstaltungsbeginn über die bezugsberechtigten Studierenden informiert werden müssen.