Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ wird fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannt zu machen.
Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte.
Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Kriterien erfüllen:
- Vollständige und fristgerechte Einreichung der Bewerbungsunterlagen
- Beschreibung der Sinnhaftigkeit des Vorhaben
- Sprachkenntnisse
An dieser Stelle sei darauf hingewiesen, dass Bewerberinnen und Bewerber, die sich erstmals um eine Erasmus+ Förderung bewerben sowie Bewerberinnen und Bewerber, die sich um eine Mobilität an einer Erasmus+ Partneruniversität bewerben, vorrangig gefördert werden. Die Entscheidung wird vom Rektorat, dem jeweiligen Dekanat/Kanzler und dem ifb getroffen.