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Infos zur Praxisphase (nach der Praxisordnung ab WiSem 2020/21)

Im Bachelorprogramm Soziale Arbeit ist eine studienintegrierte Praxisphase im Umfang von 1.100 Stunden (incl. verplfichtende Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen und Urlaub in Höhe von 110 Stunden) vorgesehen. Sie ist Ausdruck der gemeinsamen Verantwortung von Hochschule und beruflicher Praxis bei der Qualifizierung angehender Sozialarbeiter*innen/ Sozialpädag*innen.

Das Praxisreferat steht bei allen Fragen rund um die Praxisphase zur Verfügung und bietet Ihnen bei der Suche nach geeigneten Handlungsfeldern Beratung an.

Die Absolvierung der Praxisphase ist an Bedingungen geknüpft, die sich sowohl auf die Zulassung der Studierenden beziehen (Zulassungsvoraussetzungen für die studienintegrierte Praxisphase) als auch auf die Genehmigung von Praxisstelle und Anleitung (Anerkennung der Praxisstelle und der Anleitung).

Die Studierenden werden handlungsfeldspezifisch auf die studienintegrierte Praxisphase vorbereitet (Praxisvorbereitung) und während des Studiums am Lern- und Bildungsort berufliche Praxis durch Supervision, Theorie-Praxis-Seminare und Praxisgespräche/-besuche durch die Hochschule begleitet (Begleitung während der studienintegrierten Praxisphase).

Die Praxisphase stellt eine inhaltlich durch die Hochschule geregelte und von den anleitenden Fachkräften strukturierte und gesteuerte Studienphase dar. In der Lernzielvereinbarung (Lernzielvereinbarung) werden die generalistischen Lernziele aus der Praxisordnung von Studierenden und Anleitungen für das Lernen in der Einrichtung konkretisiert. Die inhaltliche Planung soll dabei auch den typischen Phasenverlauf der Praxisphase und seine jeweiligen Besonderheiten berücksichtigen (Lernphasen).