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FAQs Prüfungsamt

Auf dieser Seite haben wir Antworten auf häufig gestellte Fragen rund um das Thema Prüfungen an der KH Mainz für Sie zusammengestellt. Die FAQs werden regelmäßig aktualisiert und ergänzt.

Bachelor- und Masterarbeiten je Fachbereich:

Die Abgabe Ihrer Arbeiten ist zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes vor Ort möglich. Alternativ können Sie Ihre Arbeit per Einschreiben an das Prüfungsamt der Hochschule senden.

Für den Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften, sowie für den Fachbereich Praktische Theologie sind unbedingt 3 gebundene Exemplare + ein USB-Stick oder eine CD ausschließlich im Prüfungsamt einzureichen.

Für den Fachbereich Gesundheit und Pflege sind unbedingt 2 gebundene Exemplare + ein USB-Stick oder eine CD ausschließlich im Prüfungsamt einzureichen.

Senden Sie die Arbeit bitte in jedem Fall zudem per Mail an Ihre jeweiligen Prüfer*innen (als word und pdf-Datei).

Die Prüfer*innen werden Ihnen den Eingang per Mail bestätigen. Durch das Prüfungsamt erhalten Sie keine Bestätigung des Eingangs. Dieser wird lediglich in Ihrem Kathinet vermerkt.

Hausarbeiten je Fachbereich:

Senden Sie Ihre Arbeiten bitte per Mail an den für Sie zuständigen Dozent*in. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung über Ihren Dozenten*in per Mail.

Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften, sowie Praktische Theologie:
Bitte senden Sie zusätzlich ein ausgedrucktes Exemplar an Ihren Dozent*in.

Fachbereich Gesundheit und Pflege:
Bitte senden Sie zusätzlich ein ausgedrucktes Exemplar an das Prüfungsamt. 

Praktikumsberichte je Fachbereich:

Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften:
Senden Sie Ihren Praktikumsbericht bitte postalisch in einfacher Ausfertigung an das Praxisreferat Soziale Arbeit. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung durch das Praxisreferat per Mail.

Fachbereich Gesundheit und Pflege:
Senden Sie Ihren Praktikumsbericht bitte in Papierform an das Prüfungsamt. Der Versendungsstempel der Post gilt als Abgabedatum.

Für Bachelor- und Master-Studierende mit Schwerpunkt "Management" erfolgt die Abgabe des Praktikumsberichts zusätzlich zur Abgabe im Prüfungsamt als digitaler OpenOLAT-Upload. Details hierzu werden jeweils im Wintersemester von den Lehrenden bekanntgegeben.

Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften:

Klausuren: Zur Gewährung der Akteneinsicht von Klausuren besteht die Möglichkeit, auf Antrag Kopien der Prüfungsunterlagen zugesandt zu bekommen. Der Antrag kann schriftlich oder per Mail beim Prüfungsamt gestellt werden. Zudem bitten wir Sie, einen - ausreichend frankierten - Freiumschlag für die Übersendung der Kopien an das Prüfungsamt zu senden (1,60 € / DIN A4 Umschlag).

Hausarbeiten des Fachbereichs Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften werden bis zu einem Jahr von den Prüfer*innen verwaltet. Eine Akteneinsicht von Hauarbeiten ist aus organisatorischen Gründen im Prüfungsamt nicht möglich.

Fachbereich Gesundheit und Pflege:

Klausuren: Zur Gewährung der Akteneinsicht von Klausuren besteht die Möglichkeit, auf Antrag Kopien der Prüfungsunterlagen zugesandt zu bekommen. Der Antrag kann schriftlich oder per Mail beim Prüfungsamt gestellt werden. Zudem bitten wir Sie, einen - ausreichend frankierten - Freiumschlag für die Übersendung der Kopien an das Prüfungsamt zu senden (1,60 € / DIN A4 Umschlag). Alternativ können die Klausuren, nach Terminabsprache mit dem Prüfungsamt, zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes direkt vor Ort eingesehen werden.

Hausarbeiten können ausschließlich, ebenfalls nach Terminvereinbarung, zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes, eingesehen werden. Eine Zusendung von Kopien ist hier aus organisatorischen Gründen leider nicht möglich.

Fachbereich Praktische Theologie:

Klausuren: Zur Gewährung der Akteneinsicht von Klausuren besteht die Möglichkeit, auf Antrag Kopien der Prüfungsunterlagen zugesandt zu bekommen. Der Antrag kann schriftlich oder per Mail beim Prüfungsamt gestellt werden. Zudem bitten wir Sie, einen - ausreichend frankierten - Freiumschlag für die Übersendung der Kopien an das Prüfungsamt zu senden (1,60 € / DIN A4 Umschlag). Alternativ können die Klausuren, nach Terminabsprache mit dem Prüfungsamt, zu den Sprechzeiten des Prüfungsamtes direkt vor Ort eingesehen werden.

Hausarbeiten
des Fachbereichs Praktische Theologie werden bis zu einem Jahr von den Prüfer*innen verwaltet. Eine Akteneinsicht von Hauarbeiten ist aus organisatorischen Gründen im Prüfungsamt ist nicht möglich.

Generell gilt für alle Fachbereiche:
Für gewöhnlich gewähren die Prüfer*innen unabhängig vom Recht auf Akteneinsicht auch eine Besprechung der Prüfungsleistung. Hierzu können Sie bei dem verantwortlichen Prüfer*innen per Mail anfragen, ob Sie gemeinsam die Prüfungsleistung besprechen können. Dies ist innerhalb eines Jahres nach Ablegen der Prüfung möglich.

Bitte vereinbaren Sie in diesem Fall einen Termin mit den Prüfer*innen und informieren Sie das Prüfungsamt über diesen Termin, damit die Prüfungsunterlagen im Büro der jeweiligen Person hinterlegt werden können.

Generell gelten für Krankmeldungen die Regeln der Prüfungsordnungen der jeweiligen Fachbereiche!

Klausuren und mündliche Prüfungen

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen an den Prüfungen nicht teilnehmen können, ist dem Prüfungsamt eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, bzw. ein qualifiziertes ärztliches Attest zur Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht hier nicht, bzw. wird zur Entschuldigung nicht berücksichtigt.

Aus dem Attest muss hervorgehen, für welchen Zeitraum Sie prüfungsunfähig sind. Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Prüfungsamt spätestens 3 Tage nach der versäumten Prüfung vorliegen.

Die Nach- und Wiederholungsprüfungen werden spätestens im darauffolgenden Semester angeboten. Gemäß Prüfungsordnung werden die exakten Nachprüfungs- und Wiederholungstermine 6 Wochen vor den Prüfungen bekannt gegeben bzw. veröffentlicht.

Bachelor-, Master- und Hausarbeiten

Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen die Arbeit an Master-, Bachelor-, oder Hausarbeiten unterbrechen müssen, bzw. den Abgabetermin nicht einhalten können, ist dem Prüfungsamt ebenfalls eine Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung, bzw. ein qualifiziertes ärztliches Attest zur Prüfungsunfähigkeit vorzulegen. Eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung reicht hier nicht, bzw. wird zur Entschuldigung nicht berücksichtigt.

Aus dem Attest muss hervorgehen, für welchen Zeitraum Sie prüfungsunfähig sind. Die Prüfungsunfähigkeitsbescheinigung muss dem Prüfungsamt spätestens 3 Tage nach dem versäumten Abgabetermin, bzw. nach dem Beginn der Erkrankung vorliegen.

Der Abgabetermin wird dann nur um den bestätigten Krankheitszeitraum verlängert.

Formular zur Krankmeldung:
Sie können dieses Formular zur Vorlage bei Ihrem Arzt verwenden: ⇒ Bescheinigung der Prüfungsunfähigkeit

Generell gelten zu den Abmeldungen die Regeln der Prüfungsordnungen der jeweiligen Fachbereiche!

Klausuren, mündlichen Prüfungen und Hausarbeiten:

Gemäß den geltenden Prüfungsordnungen haben Studierende die Möglichkeit, sich spätestens 4 Wochen vor dem jeweiligen Prüfungstermin, bzw. Abgabetermin bei Hausarbeiten, schriftlich (per Mail) beim Prüfungsamt abzumelden.

Bei fristgerechten Abmeldungen bleiben alle drei Prüfungsversuche erhalten.

Die Studierenden werden dann automatisch zum nächsten Abgabetermin/Prüfungstermin angemeldet.

Wichtiger Hinweis: Eine Abmeldung von Prüfungen ist nur zum ersten Prüfungstermin, bzw. zur 1. Runde möglich. Eine Abmeldung von Nachprüfungen ist nur dann möglich, wenn Sie sich wie o.a. fristgerecht zum 1. Prüfungstermin abgemeldet hatten. D.h. in der Regel ist eine Abmeldung von Nachprüfungen nicht möglich!

Bachelor- und Masterarbeiten:

Eine Abmeldung von Abschlussarbeiten (Bachelor- und Masterarbeiten) ist in der Regel ebenfalls nicht möglich!

Die aktuellen Prüfungstermine finden Sie auf der Website der KH Mainz unter ⇒ Prüfungstermine.

Gemäß Prüfungsordnung werden die Termine sechs Wochen vor den Prüfungen im kathi-net und auf der Website (Prüfungstermine) veröffentlicht.

Sie wollen Unterlagen vor Ort abgeben oder abholen? Die Mitarbeitenden des Prüfungsamtes erreichen Sie zu den nachfolgenden Sprechzeiten. Außerhalb der persönlichen Sprechzeiten wenden Sie sich bitte telefonisch oder per Mail an das Prüfungsamt. Die Kontaktdaten aller Mitarbeitenden finden Sie unter ⇒ Prüfungsamt.

Persönliche Sprechzeiten

Montag - Mittwoch    9.30 - 11.30 Uhr

Donnerstag              13.30 - 15.00 Uhr

Freitag                     9.30 - 11.30 Uhr

In der vorlesungsfreien Zeit findet donnerstags keine Sprechstunde statt.

 

Hier finden Sie wichtige Hinweise der Fachbereiche zum Thema "Erstellen schriftlicher Prüfungsleistungen":

Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften

Leitfaden für die Erstellung schriftlicher Prüfungsleistungen im Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaftenherunterladen

Fachbereich Gesundheit und Pflege

Informationen finden Sie auf der Seite ⇒ Wissenschaftliches Arbeiten im Fachbereich Gesundheit und Pflege


Fachbereich Praktische Theologie

Informationen finden Sie im ⇒ Download-Bereich auf den Seiten des Fachbereichs