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Voraussetzungen und Anerkennung

Was muss alles bedacht werden?

  • Erfüllen Sie die Zulassungsvoraussetzungen der aufnehmenden Gasthochschule?
  • Achten Sie u.a. auf Sprachtests wie z.B. TOEFL oder weitere Zugangstests wie GMAT, GRE!
  • Generell sollten Sie sich im Vorfeld über den Stil einer Bewerbung im Gastland informieren!
  • Welche weiteren Unterlagen müssen der Bewerbung/Einschreibung hinzugefügt werden?
  • Müssen Sie ein Motivationsschreiben beilegen?
  • Benötigen Sie ggf. ein Referenzschreiben?
  • Welche Einreise- und Gesundheitsbestimmungen gelten für das Zielland?
  • Verfügen Sie über ausreichenden Versicherungsschutz? Gelten Ihre Kranken-, Unfall- und Haftpflichtversicherungen in Ihrem Zielland? 

Das ausgewählte Studienprogramm sollte sehr sorgfältig geprüft werden! Ein Gespräch mit der Auslandbeauftragten bzw. dem Auslandbeauftragten des Fachbereichs ist obligatorisch - v.a. wenn im Ausland erbrachte Leistungen an der KH Mainz anerkennt werden sollen.

Übersicht der Auslandsbeauftragten nach Fachbereich:

Fachbereich Soziale Arbeit und Sozialwissenschaften:

Prof. Dr. Kira Nierobisch

Fachbereich Praktische Theologie:

Prof. Dr. Christian Fröhling
Fachbereich Gesundheit und Pflege:Prof.in i.K. Dr. rer. medic. Sabine Corsten

Spätestens einen Monat vor Studienbeginn im Ausland sollte eine Lernzielvereinbarung, ein sogenanntes Learning Agreement, abgeschlossen werden. Dieses muss vom Fachbereich, der aufnehmenden Hochschule und der/dem Studierenden unterschrieben werden - dieser Abstimmungsprozess braucht einige Zeit! Die Aktualisierung des Learning Agreements ist verpflichtend, sollte sich innerhalb der ersten vier Wochen des Aufenthaltes ein Kurs ändern.

Zeitnah nach Beendigung des Aufenthaltes muss ein Leistungsnachweis, ein sogenanntes Transcript of Records, zusammen mit einem formlosen Antrag auf Anerkennung der im Ausland erbrachten Leistungen im Dekanat eingereicht werden. Die Eintragung des Aufenthalts im Diploma Supplement ist vor allem dann sinnvoll, wenn keine oder nicht alle Leistungen anerkannt werden können (z.B. weil schon alle Modulprüfungen abgelegt wurden). In diesem Fall sollte eine von der aufnehmenden Einrichtung aufgefüllte Aufenthaltsbestätigung eingereicht werden.

Und last but not least:

  • Fristen im Blick behalten!
  • Alle beteiligten Akteure über Änderungen bzw. den Planungsverlauf informieren!