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Krankmeldung

Studierende stehen nicht in einem Arbeitsverhältnis mit der Katholischen Hochschule. Trotzdem ist es für die Hochschule in bestimmten Fällen, z.B. bei Anwesenheitspflicht, wichtig über eine Erkrankung der Studierenden informiert zu werden.

Fachbereich Gesundheit und Pflege

Bei Erkrankung sollen Studierende …

• die jeweilige Lehrkraft per Email informieren (keine AU-Bescheinigung senden).

• bei längerer Erkrankung (länger als 3 Tage) die jeweilige Lehrkraft per Email informieren (keine AU-Bescheinigung senden) und die Krankmeldung (AU-Bescheinigung) direkt an das Studierendensekretariat senden.

• sofern während dieser Zeit Prüfungen betroffen sind, an denen sie nicht teilnehmen können, dem Prüfungsamt eine ärztliche Bescheinigung zusenden, auf der explizit steht, für welchen Zeitraum sie prüfungsunfähig sind. Die Bescheinigung muss dem Prüfungsamt spätestens nach 3 Tagen nach der versäumten Prüfung vorliegen.

Sie können dazu das Formular auf der Homepage zur Vorlage bei Ihrem Arzt verwenden:
⇒ herunterladen

 

Fachbereich Sozialwissenschaften und Soziale Arbeit

Fachbereich Praktische Theologie

Lehrveranstaltungen, deren Lernerfolg nicht auch im Wege des Selbststudiums allein oder in privaten Arbeitsgemeinschaften erzielt werden kann (z.B. Seminare, Übungen, Exkursionen), erfordern die regelmäßige Anwesenheit der Studierenden bei den anberaumten Zusammenkünften. Wer bei mehr als 20% dieser Zusammenkünfte (z.B. mehr als drei Sitzungen eines Seminars mit zwei Semesterwochenstunden und fünfzehn Sitzungen) fehlt, kann von der entsprechenden Modulprüfung ausgeschlossen werden. Die Gründe der Abwesenheit, z.B. Erkrankung, sind nicht von Belang.

Bei Erkrankung sollen Studierende …

• sofern während dieser Zeit Prüfungen betroffen sind, an denen sie nicht teilnehmen können, dem Prüfungsamt eine ärztliche Bescheinigung zusenden, auf der explizit steht, für welchen Zeitraum sie prüfungsunfähig sind. Die Bescheinigung muss dem Prüfungsamt spätestens nach 3 Tagen nach der versäumten Prüfung vorliegen.

Sie können dazu das Formular auf der Homepage zur Vorlage bei Ihrem Arzt verwenden:
⇒ herunterladen