Schriftgröße A A A

Erasmus+ Förderung für Praktika

Studierende und Graduierte können mit Erasmus+ Praktika in Unternehmen oder Organisationen im europäischen Ausland absolvieren.
Die Aufenthalte werden in allen EU-Mitgliedsstaaten sowie in Island, Lichtenstein, Nordmazedonien, Norwegen, Serbien und der Türkei gefördert.

Ihr Ansprechpartner für ein durch Erasmus+ gefördertes Praktikum ist der EU-ServicePoint an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz.

 

  • EU-Praktikumsvertrag zwischen Hochschule, Unternehmen und Studierendem 
  • akademische Anerkennung des Praktikums
  • Begleitung während des Praktikums durch je einen Ansprechpartner an der Heimathochschule und im Unternehmen
  • Förderung auslandsbedingter Mehrkosten
  • Unterstützung bei der Vorbereitung (kulturell, sprachlich, organisatorisch)
  • Sonderzuschüsse für Studierende mit Kindern, Studierende mit Behinderung, Studierende mit chronischer Erkrankung, erwerbstätige Studierende und Erstakademiker*innen
  • Zuschuss für Green Travel bei der Ab- oder Abreise mit nachhaltigen Verkehrsmitteln.
  • Reguläre Immatrikulation an einer deutschen Hochschule mit gültiger Erasmus+ Universitätscharta (ECHE)
  • Nicht förderbar sind Praktika in europäischen Institutionen bzw. Organisationen, nationalen diplomatischen Vertretungen sowie Organisationen, die EU-Programme verwalten
  • Das Praktikum sollte nach Möglichkeit Bestandteil des Curriculums sein
  • Es muss ein Vollzeitpraktikum absolviert werden
  • Das Praktikum muss mindestens 2 Monate (60 Tage) umfassen

Weitere Informationen zu den Voraussetzungen finden Sie beim EU-ServicePoint.

Die finanzielle Förderung von Erasmus+ Aufenthalten von Studierenden orientiert sich an den unterschiedlichen Lebenshaltungskosten in den Zielländern.

Erasmus+ fördert die Chancengleichheit und Inklusion durch Sonderförderungen und Top-Ups.

Informationen zur Höhe der Förderrate und zur Dauer der Förderung finden Sie beim EU-ServicePoint.

 

Das Auswahl- und Vergabeverfahren für Erasmus+ wird fair, transparent, kohärent und ordnungsgemäß dokumentiert. Die entsprechenden Unterlagen sind allen am Auswahlprozess beteiligten Personen zugänglich. Die Förderkriterien sind allen potenziellen Teilnehmerinnen und Teilnehmern bekannt zu machen. Diese Kriterien gelten auch für Zero-Grant-Geförderte.

Bewerberinnen und Bewerber müssen folgende Kriterien erfüllen:

  • Vollständige und fristgerechte Einreichung der Bewerbungsunterlagen
  • Darlegung der Motivation
  • Beschreibung der Sinnhaftigkeit des Vorhabens
  • Sprachkenntnisse
  • Interkulturelle Vorerfahrungen

Graduierte Bewerberinnen und Bewerber, die während der vorangegangenen Studienphase eine Erasmus+ Förderung erhalten haben, können nur noch für den restlichen förderfähigen Aufenthaltszeitraum eine Förderung erhalten.

Beispiel: Während des BA-Studium wurde ein achtmonatiges Auslandsstudiensemester mit Erasmus+ Förderung absolviert. Die/der Graduierte kann noch für einen viermonatigen Praxisaufenthalt Fördermittel im Rahmen von Erasmus+ erhalten.

Informationen, Beratung und die erforderlichen Bewerbungsunterlagen erhalten Sie beim EU-ServicePoint an der Johannes Gutenberg-Universität Mainz:

Postadresse:

EU-ServicePoint
c/o Abteilung
Internationales
Johannes Gutenberg-Universität
55099 Mainz
Besucheradresse:

EU-ServicePoint
Forum universitatis 2
Raum 00-215 (EG)
55122 Mainz

Tel +49 6131 39-22667

Email: eu-servicepoint[at]international.uni-mainz.de

Website: https://www.eu-servicepoint.de/